- 1665 - 1281. Zwischen Juni 29. u. Juli 6. Schweidnitz. infra oct. Petri et Pauli apost. Heinrich (IV.), Herzog von Schlesien und Herr von Breslau, ertheilt im Interesse seiner Bürger von Schweidnitz dem Erbvogte daselbst Heinrich die Befugniss, alle Ritter, Söhne von Rittern, Lehnsleute, Diener (Ministerialen), Vögte, Bürger, Schulzen, Bauern und alle Andre in Schuldsachen vor Gericht zu fordern und den Bürgern von Schweidnitz, die deren Gläubiger sind, in Geld oder Pfand zu dem Ihrigen zu verhelfen, was der Vogt ausführen soll, als ob es der Herzog selbst in Person wäre. O. Z. Bei Tzschoppe und Stenzel 397 aus einer neueren aber guten Abschrift im Schweidnitzer Stadtarchive. Das Or. mit dem stark beschädigten Siegel des Herzogs im Stadtarchive zu Schweidnitz. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |